Strafrecht

Die Kanzlei im Südertor übernimmt Ihre Strafverteidigung!

  • Wird Ihnen die Begehung einer Straftat vorgeworfen?
  • Haben Sie eine Aufforderung zur Stellungnahme als Beschuldigter von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
  • Wurden Sie im Rahmen einer Kontrolle durch Polizei oder Zoll einer Straftat bezichtigt?
     Haben Sie einen Strafbefehl erhalten
  • Oder ist etwas geschehen, das befürchten lässt, dass Ihnen eine Strafverfolgung droht?
  • Wurde gar ein Freund oder Familienmitglied inhaftiert und befindet sich in Untersuchungshaft?

Dann handeln Sie jetzt unverzüglich! In allen diesen Situationen gilt: Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sollten Sie umgehend Kontakt zur Kanzlei im Südertor aufnehmen, damit wir mit Ihnen das weitere Vorgehen, die Korrespondenz und die Verteidigungsstrategie abstimmen können.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Der Kommunikation mit Ermittlungsbehörden
  • Der Prüfung von Haftgründen und
  • Ihrer Verteidigung vor allen Gerichten

Wir lassen Sie in keinem Verfahrensschritt allein! Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihres Falls und eine strategisch sinnvolle Strafverteidigung.

Die Kanzlei im Südertor übernimmt auch Pflichtverteidigungen.

Hinweis bei Untersuchungshaft:
 Sofern eine Kontaktsperre verhängt wurde und Sie Kenntnis von der Inhaftierung einer nahestehenden Person haben, informieren Sie uns unverzüglich. Die Kontaktsperre gilt nicht für Rechtsanwälte. So kann die Kanzlei im Südertor unverzüglich Kontakt aufnehmen, gegebenenfalls auch durch einen persönlichen Besuch in der JVA.

Rechtsanwältin Margarita Wartmann steht Ihnen gern zur Verfügung.