Notar für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung in Winsen (Luhe)

Mit einer rechtzeitig geregelten Vorsorge stellen Sie sicher, dass im Fall von Krankheit oder Entscheidungsunfähigkeit in Ihrem Sinne gehandelt wird. Als Notare begleiten wir die Erstellung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung in Winsen (Luhe) und der Region. Wir gestalten die Urkunden rechtssicher, erläutern die Inhalte verständlich und sorgen für klare, praktikable Regelungen.

Warum ist notarielle Vorsorge sinnvoll?

Viele Menschen gehen davon aus, dass nahe Angehörige im Ernstfall automatisch entscheiden dürfen. Das ist rechtlich nicht der Fall. Ohne entsprechende Vorsorgedokumente können Betreuungsgerichte eingeschaltet werden.

Eine notarielle Vorsorge schafft Klarheit, vermeidet Unsicherheiten und stellt sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche verbindlich dokumentiert sind.

Eine frühzeitige Vorsorge ergänzt häufig auch die Regelung der Erbfolge, etwa durch ein notarielles Testament oder Erbvertrag.

Welche Rolle hat der Notar bei der Vorsorge?

Der Notar ist ein unabhängiger und neutraler Amtsträger. Er sorgt dafür, dass Vorsorgedokumente rechtssicher errichtet werden und die rechtlichen Folgen verständlich erläutert sind.

Zu den Aufgaben des Notars gehören insbesondere:

  • die rechtliche Gestaltung der Vorsorgeurkunden,
  • die verständliche Erläuterung der Inhalte und Wirkungen,
  • die Prüfung der Geschäftsfähigkeit,
  • sowie die Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärungen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtsverbindliche Erklärung, mit der Sie eine Vertrauensperson für persönliche, rechtliche und finanzielle Entscheidungen benennen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Die notarielle Vorsorgevollmacht bietet ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Akzeptanz, insbesondere gegenüber Banken, Behörden und Grundbuchämtern.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall ein Betreuungsgericht über persönliche und finanzielle Angelegenheiten.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen ein Gericht im Bedarfsfall als Betreuer bestellen soll oder wen Sie ausdrücklich nicht wünschen. Sie ergänzt häufig die Vorsorgevollmacht.

Eine notarielle Gestaltung stellt sicher, dass Ihre Wünsche eindeutig dokumentiert sind und bei einer gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Betreuungsverfügung?

Die Patientenverfügung legt medizinische Behandlungswünsche fest, die Betreuungsverfügung benennt eine Person als gesetzlichen Betreuer beziehungsweise schließt Personen aus.

Ablauf der Vorsorge beim Notar

Vorbereitung und Beratung

Nach Ihrer Anfrage klären wir, welche Vorsorgedokumente für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind und welche Angaben benötigt werden.

Entwurf und Abstimmung

Wir erstellen die erforderlichen Entwürfe und erläutern die Regelungen. Anpassungen können vor dem Termin besprochen werden.

Beurkundung oder Beglaubigung

Im Notartermin werden die Erklärungen erläutert und rechtssicher beurkundet oder beglaubigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Vorbereitung benötigen wir in der Regel:

  • Personaldaten,
  • Angaben zu den vorgesehenen Vertrauenspersonen,
  • Informationen zu besonderen Wünschen oder Regelungen.

Viele Angaben können vorab über unsere Notar-Formulare übermittelt werden. Das erleichtert die Vorbereitung und verkürzt den Termin.

Kosten der notariellen Vorsorge

Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Gern geben wir Ihnen vorab eine Orientierung zu den typischen Kosten.

Ansprechpartner und Kontakt

Wenn Sie Ihre Vorsorge regeln möchten, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Eine frühzeitige Regelung schafft Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen.

Telefon: (0 41 71) 88 85-0
E-Mail: notar@kanzlei-suedertor.de
Notar-Formulare: hier klicken

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