Notar für Gesellschaftsrecht in Winsen (Luhe)

Im Gesellschaftsrecht ist die notarielle Mitwirkung in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Als Notare begleiten wir gesellschaftsrechtliche Vorgänge in Winsen (Luhe) und der Region, insbesondere bei der Gründung von Gesellschaften, Satzungsänderungen sowie Anmeldungen zum Handelsregister. Wir gestalten die Urkunden rechtssicher, erläutern die rechtlichen Wirkungen verständlich und sorgen für eine zuverlässige Abwicklung.

Notarielle Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst zahlreiche Vorgänge, bei denen eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist. Dies betrifft sowohl die Gründung als auch laufende Veränderungen innerhalb einer Gesellschaft.

Zu den häufigsten notariellen Tätigkeiten gehören:

  • Gründung von GmbH und UG (haftungsbeschränkt),
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrags,
  • Geschäftsführerbestellungen und -abberufungen,
  • Gesellschafterbeschlüsse,
  • Anmeldungen zum Handelsregister,
  • Abtretung von Gesellschaftsanteilen.

Gründung von GmbH und UG

Die Gründung einer GmbH oder UG erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Der Notar erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Struktur der Gesellschaft und die Pflichten der Beteiligten.

Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung der Gründung, der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie der Anmeldung zum Handelsregister und sorgen für einen rechtssicheren Ablauf.

Bei der Gründung oder Umstrukturierung von Unternehmen spielt häufig auch die langfristige Unternehmensnachfolge eine Rolle, etwa im Zusammenhang mit erbrechtlichen Regelungen oder ehevertraglichen Vereinbarungen.

Satzungsänderungen und Gesellschafterbeschlüsse

Änderungen des Gesellschaftsvertrags sowie bestimmte Gesellschafterbeschlüsse müssen notariell beurkundet werden. Dies betrifft unter anderem:

  • Änderungen der Firma oder des Unternehmensgegenstands,
  • Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen,
  • Änderungen der Geschäftsführung,
  • Sitzverlegungen.

Der Notar stellt sicher, dass die Beschlüsse wirksam gefasst, korrekt beurkundet und ordnungsgemäß beim Handelsregister angemeldet werden.

Handelsregisteranmeldungen

Viele gesellschaftsrechtliche Vorgänge werden erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Der Notar übernimmt die Anmeldung zum Handelsregister und begleitet das Eintragungsverfahren.

Dazu gehören insbesondere:

  • Neugründungen,
  • Änderungen der Geschäftsführung,
  • Satzungsänderungen,
  • Liquidationen.

Die notarielle Abwicklung sorgt für Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Kommunikation mit dem Registergericht.

Häufige Fragen zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Warum ist für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ein Notar erforderlich?

Die Gründung einer GmbH oder UG erfordert gesetzlich die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Der Notar stellt sicher, dass die Gründung rechtssicher erfolgt und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar bei der GmbH- oder UG-Gründung?

Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag, erläutert die rechtlichen Wirkungen, beglaubigt erforderliche Erklärungen und meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an. Erst mit der Eintragung im Handelsregister entsteht die Gesellschaft rechtswirksam.

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und UG (haftungsbeschränkt)?

Die GmbH erfordert ein höheres Stammkapital, während die UG mit geringerem Startkapital gegründet werden kann. Beide Gesellschaftsformen müssen notariell gegründet und im Handelsregister eingetragen werden.

Welche Unterlagen werden für die Gründung benötigt?

Für die notarielle Gründung werden in der Regel Angaben zu den Gesellschaftern und Geschäftsführern, der Gesellschaftsvertrag sowie Informationen zum Stammkapital benötigt. Der Notar informiert vorab, welche Unterlagen erforderlich sind.

Wie lange dauert die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)?

Die Dauer hängt von der Vorbereitung und der Eintragung im Handelsregister ab. Nach der Beurkundung erfolgt die Anmeldung zum Handelsregister, die Eintragung nimmt in der Regel einige Tage in Anspruch.

Ablauf notarieller Vorgänge im Gesellschaftsrecht

Vorbereitung

Nach Ihrer Anfrage klären wir, welcher notarielle Vorgang erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.

Entwurf und Abstimmung

Wir erstellen die erforderlichen Urkunden und erläutern die rechtlichen Inhalte. Anpassungen können vor dem Termin besprochen werden.

Beurkundung und Anmeldung

Im Notartermin werden die Urkunden beurkundet oder Unterschriften beglaubigt. Anschließend erfolgt die Anmeldung zum Handelsregister.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Vorgang benötigen wir insbesondere:

  • Angaben zu den Gesellschaftern und Geschäftsführern,
  • Gesellschaftsvertrag oder Entwürfe,
  • Informationen zum Stammkapital,
  • Beschlussfassungen der Gesellschafter.

Viele Angaben können vorab über unsere Notar-Formulare übermittelt werden. Dies erleichtert die Vorbereitung und beschleunigt den Ablauf.

Kosten notarieller Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht

Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Gern geben wir Ihnen vorab eine Orientierung zu den entstehenden Kosten.

Ansprechpartner und Kontakt

Wenn Sie eine Gesellschaft gründen oder gesellschaftsrechtliche Änderungen vornehmen möchten, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihres Vorhabens.

Telefon: (0 41 71) 88 85-0
E-Mail: notar@kanzlei-suedertor.de
Notar-Formulare: hier klicken

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