Arbeitsrecht

Die Kanzlei im Südertor unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Sie erwartet eine klare Einschätzung Ihres Falls, eine wirtschaftliche Herangehensweise und eine transparente Korrespondenz.

Häufig kommt es vor, dass sich die Fronten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhärten, was zu Abmahnungen oder sogar Kündigungen führt. Oft fühlen sich beide Seiten im Recht – daher bedarf es einer objektiven rechtlichen Beratung und ggf. sogar einer gerichtlichen Vertretung.

Für Arbeitnehmer:

Die Kanzlei im Südertor unterstützt Sie beispielsweise bei der Durchsetzung unbezahlter Lohnansprüche, der Abwehr unberechtigter Abmahnungen oder Kündigungen.

Ist das Arbeitsverhältnis nachhaltig belastet und eine Fortsetzung nicht mehr gewünscht, kümmern wir uns um Ihre Abfindung und beraten Sie zu Aufhebungsverträgen.

Achtung: Als Arbeitnehmer sind Sie gefragt. Fristen im Arbeitsrecht sind stark verkürzt! Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
 Unterzeichnen Sie keine Aufhebungsverträge ungeprüft! Diese können erhebliche Nachteile, z. B. bei der Zahlung von Arbeitslosengeld I, mit sich bringen.

Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie uns sofort, damit wir gemeinsam die passende Strategie entwickeln können!

Für Arbeitgeber:

Die Kanzlei im Südertor unterstützt Sie u. a. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie bei der Abwehr unberechtigter Arbeitnehmerforderungen. Auch bei Problemen mit Arbeitnehmern oder Unstimmigkeiten mit Betriebsräten im Kollektivarbeitsrecht beraten wir Sie kompetent. Wir vertreten Arbeitgeber ebenso gerichtlich, z. B. bei Kündigungsschutzklagen.

Interessenkonflikte?
 Keine Sorge: Als Rechtsanwälte dürfen wir niemals widerstreitende Interessen vertreten. Daher vertreten wir in jedem Verfahren entweder den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer – niemals beide!

Fachanwalt Andreas Schauer steht Ihnen für alle Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zur Verfügung.

P. S.: Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken dieses Rechtsgebiet ab. Wir übernehmen gern die Deckungsanfrage für Sie und kümmern uns um die gesamte Abwicklung!