Arbeitsrecht – Fachanwalt in Winsen (Luhe)
Die Kanzlei im Südertor berät und vertritt Mandanten aus Winsen (Luhe) und der Region in allen Fragen des Arbeitsrechts. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Rechtsanwalt Andreas Schauer sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen – außergerichtlich und gerichtlich. Sie erhalten eine klare rechtliche Einschätzung, eine wirtschaftliche Vorgehensweise und eine transparente Beratung.
Wann entstehen arbeitsrechtliche Konflikte?
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen häufig dann, wenn sich die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegenüberstehen. Typische Auslöser sind Abmahnungen, Kündigungen, Streitigkeiten über Vergütung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Oft fühlen sich beide Seiten im Recht, sodass eine objektive rechtliche Beratung erforderlich ist.
Gerade im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein.
Leistungen für Arbeitnehmer
Wir unterstützen Arbeitnehmer insbesondere bei folgenden Themen:
- Prüfung und Abwehr von Kündigungen
- Kündigungsschutzklagen
- Abwehr unberechtigter Abmahnungen
- Durchsetzung offener Lohn- und Gehaltsansprüche
- Beratung zu Aufhebungsverträgen
- Verhandlung von Abfindungen
Ist das Arbeitsverhältnis nachhaltig belastet und eine Fortsetzung nicht gewünscht, beraten wir Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung und vertreten Ihre Interessen konsequent.
Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Leistungen für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber beraten wir umfassend in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, unter anderem bei:
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Durchsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen
- Abwehr unberechtigter Forderungen von Arbeitnehmern
- Kündigungen und Trennungsprozessen
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Fragen des Kollektivarbeitsrechts und der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Wir begleiten Arbeitgeber sowohl präventiv als auch im Streitfall und vertreten Sie bei Bedarf vor den Arbeitsgerichten.
Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag
Abmahnungen und Kündigungen stellen für beide Seiten erhebliche rechtliche Risiken dar. Kündigungen unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen und sind häufig angreifbar. Auch Aufhebungsverträge sollten nicht ungeprüft unterzeichnet werden, da sie erhebliche Nachteile haben können, etwa beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Eine rechtliche Prüfung vor einer Unterschrift ist dringend zu empfehlen.
Wichtige Fristen im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gelten kurze gesetzliche Fristen. Besonders relevant ist die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Diese beträgt regelmäßig drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Werden Fristen versäumt, können Rechte unwiederbringlich verloren gehen.
Zögern Sie daher nicht, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem überprüft wird, ob eine Kündigung rechtlich wirksam ist. Sie muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er sollte stets rechtlich geprüft werden, da er Auswirkungen auf Abfindung, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und weitere Ansprüche haben kann.
Welche Fristen gelten im Arbeitsrecht?
Neben der Kündigungsschutzklage gelten auch für viele arbeitsvertragliche Ansprüche kurze Ausschlussfristen. Diese können im Arbeitsvertrag geregelt sein und müssen unbedingt beachtet werden.
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Arbeitsrecht ist häufig in Rechtsschutzversicherungen eingeschlossen. Ob und in welchem Umfang der konkrete Fall gedeckt ist, hängt vom Vertrag ab (Wartezeiten/Ausschlüsse möglich). Wir übernehmen auf Wunsch gern die Deckungsanfrage und kümmern uns um die Abwicklung.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Erste Einschätzung
Sie schildern kurz den Sachverhalt und wir klären, ob Fristen oder kurzfristige Entscheidungen zu beachten sind. - Unterlagen prüfen
Wir sichten die relevanten Dokumente und ordnen die rechtliche Lage ein. - Strategie festlegen
Je nach Ziel und Situation: Verhandlung, außergerichtliche Einigung oder konsequente Durchsetzung im Verfahren. - Umsetzung
Wir begleiten Sie bis zur Lösung, etwa durch eine Vereinbarung, einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung.
Was wir für die erste Prüfung brauchen
- Arbeitsvertrag und Nachträge
- Kündigungsschreiben oder Entwurf eines Aufhebungsvertrags
- Abmahnungen (falls vorhanden)
- Lohnabrechnungen (mindestens die letzten drei)
- Relevanter Schriftverkehr (E-Mails, Briefe, Gesprächsnotizen)
- Kurze Chronologie der Ereignisse (Daten, Gespräche, Beteiligte)
Ansprechpartner und Kontakt
Rechtsanwalt Andreas Schauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, steht Ihnen für alle Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zur Verfügung. Wir vertreten in jedem Verfahren ausschließlich eine Seite – entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – und vermeiden konsequent Interessenkonflikte.
Telefon: (0 41 71) 88 85-0
E-Mail: info@kanzlei-suedertor.de