Erbrecht – Rechtsanwalt in Winsen (Luhe)
Die Kanzlei im Südertor berät und vertritt Mandanten aus Winsen (Luhe) und der Region in zentralen Fragen des Erbrechts. Wir helfen Ihnen, erbrechtliche Ansprüche rechtssicher zu klären und konfliktanfällige Situationen strukturiert zu lösen – außergerichtlich und, wenn erforderlich, auch gerichtlich.
Typische Anliegen, bei denen wir unterstützen:
- Pflichtteil: Ansprüche durchsetzen oder abwehren
- Erbengemeinschaft: Auseinandersetzung, Immobilie, Blockaden lösen
- Erbschein & Nachlassabwicklung: Nachlassgericht, Banken, Unterlagen
- Streit ums Testament: Auslegung, Wirksamkeit, Anfechtung
Kontakt
Telefon: 04171-88 85-0
E-Mail: info@kanzlei-suedertor.de
Leistungen im Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzung (Auskunft, Bewertung, Zahlung)
- Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung (Vereinbarung, Durchsetzung, Konfliktlösung)
- Erbscheinverfahren und Nachlassabwicklung (Nachlassgericht, Banken, Behörden)
- Streitigkeiten über Testament/Erbvertrag (Auslegung, Wirksamkeit, Anfechtung)
- Strategische Beratung zur Nachfolgeplanung (anwaltlich), inkl. Schnittstellen zu notariellem Vollzug
Häufige Fälle im Erbrecht
Pflichtteil – Ansprüche klären, Zahlen belastbar berechnen
Pflichtteilsansprüche sind in der Praxis häufig der Auslöser für Streit, weil es um Geld, Bewertungen und vollständige Informationen geht. Entscheidend ist meist nicht nur „ob“, sondern wie hoch der Anspruch ist und ob der Nachlass vollständig offengelegt wurde.
Wir unterstützen Sie dabei, Auskunft und Wertermittlung strukturiert durchzusetzen (oder unberechtigte/überhöhte Forderungen abzuwehren), die Berechnung nachvollziehbar aufzusetzen und eine tragfähige Lösung zu erreichen – notfalls auch gerichtlich.
Erbengemeinschaft – wenn Entscheidungen blockieren
Erbengemeinschaften müssen den Nachlass grundsätzlich gemeinsam verwalten. Das führt häufig zu Konflikten: Wer nutzt eine Immobilie? Soll verkauft werden? Wer trägt laufende Kosten? Was passiert mit Konten, Wertpapieren oder Hausrat?
Wir helfen Ihnen, die Rechtslage zu klären, eine Auseinandersetzung vorzubereiten und rechtssichere Vereinbarungen zu verhandeln. Wenn eine Einigung scheitert, prüfen wir die rechtlichen Optionen, um Blockaden zu lösen und Ansprüche durchzusetzen.
Erbschein, Nachlassgericht und Nachlassabwicklung – pragmatisch, ohne Umwege
Ob ein Erbschein erforderlich ist, hängt von den vorhandenen Unterlagen und den Anforderungen von Banken, Grundbuchamt oder Behörden ab. Häufig entstehen Verzögerungen, weil Nachweise fehlen oder Verfahren falsch angegangen werden.
Wir unterstützen Sie bei der Einordnung, welche Nachweise ausreichen, und begleiten die Kommunikation mit Nachlassgericht und Dritten, damit die Abwicklung rechtlich korrekt und zügig erfolgen kann.
Streit ums Testament – Auslegung, Wirksamkeit, Anfechtung
Nicht jedes Testament ist eindeutig. Streit entsteht oft durch unklare Formulierungen, widersprüchliche Regelungen oder Zweifel an der Wirksamkeit (z. B. Testierfähigkeit, Druck, formale Fehler).
Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer rechtlichen Vorgehensweise, ordnen Beweislage und Fristen ein und vertreten Ihre Interessen konsequent – mit dem Ziel, eine klare Klärung herbeizuführen oder eine belastbare Einigung zu erzielen.
Anwalt oder Notar – was ist im Erbrecht zuständig?
Im Erbrecht gibt es Fälle, die typischerweise anwaltliche Vertretung erfordern (Ansprüche, Konflikte, Verfahren) und Fälle, bei denen eine notarielle Beurkundung sinnvoll oder notwendig ist (Gestaltung und Vollzug bestimmter Erklärungen).
Wir beraten Sie anwaltlich zu Ihrer Situation und vertreten Sie in streitigen Angelegenheiten. Wenn eine notarielle Gestaltung oder Beurkundung erforderlich oder sinnvoll ist, kann eine abgestimmte Vorgehensweise helfen, um Risiken zu reduzieren und spätere Streitpunkte zu vermeiden.
Weitere Informationen zu unserer notariellen Tätigkeit finden Sie hier.
So läuft die Zusammenarbeit ab
1. Erste Einordnung
Kurze Klärung von Ausgangslage, Ziel und Dringlichkeit (z. B. Fristen, laufende Abwicklung, drohende Verfügungen).
2. Unterlagencheck & rechtliche Bewertung
Prüfung der vorhandenen Dokumente (Testament/Erbvertrag, Schreiben, Nachlassübersicht) und Einordnung möglicher Ansprüche.
3. Strategie
Außergerichtliche Lösung (Verhandlung/Vereinbarung) oder – wenn erforderlich – gerichtliche Durchsetzung/Abwehr.
4. Umsetzung
Strukturierte Begleitung bis zur Klärung: Kommunikation, Verhandlung, Vereinbarung oder Verfahren.
Was wir für die erste Einschätzung benötigen
Soweit vorhanden, hilft Folgendes für eine schnelle und belastbare Einschätzung:
- Testament/Erbvertrag, Eröffnungsniederschrift/Schreiben des Nachlassgerichts
- Sterbeurkunde
- Angaben zu Beteiligten (Erben, Pflichtteilsberechtigte, Kontaktmöglichkeiten)
- grobe Nachlassübersicht (Immobilien, Konten, Schulden, sonstige Vermögenswerte)
- Schriftverkehr mit Banken, Behörden, Miterben, Gegenseite
- kurze Darstellung des Konflikts und der bisherigen Schritte
Häufige Fragen zum Erbrecht
Wann brauche ich einen Erbschein?
Ein Erbschein kann erforderlich sein, wenn kein ausreichender Erbnachweis vorliegt oder Dritte (z. B. Banken/Behörden) ihn verlangen. Ob Testament/Erbvertrag genügt, hängt vom Einzelfall und den Unterlagen ab.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist typischerweise ein Geldanspruch gegen die Erben. In der Praxis ist entscheidend, dass Auskunft über den Nachlass erteilt wird und Werte korrekt ermittelt werden, bevor Ansprüche berechnet und geltend gemacht werden.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Die Berechnung richtet sich nach dem Nachlasswert und der gesetzlichen Quote. Häufig streitig sind Bewertungen (z. B. Immobilien) und die Frage, ob Schenkungen zu berücksichtigen sind.
Was kann ich tun, wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einigt?
Zunächst ist meist eine strukturierte Klärung sinnvoll: Nachlass erfassen, Interessen prüfen, Lösungsvorschlag entwickeln. Wenn eine Einigung scheitert, kommen rechtliche Schritte in Betracht, um Mitwirkung zu erreichen oder eine Auseinandersetzung herbeizuführen.
Kann ein Testament angefochten werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, etwa bei Irrtum, Drohung oder Zweifeln an der Testierfähigkeit. Entscheidend sind konkrete Umstände, Beweislage und mögliche Fristen – das sollte frühzeitig geprüft werden.
Spielen Schenkungen vor dem Erbfall eine Rolle?
Ja, Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. In der Praxis ist zu prüfen, wann und wie übertragen wurde und wie dies rechtlich zu bewerten ist.
Lassen sich Erbstreitigkeiten außergerichtlich lösen?
In vielen Fällen ja. Eine außergerichtliche Einigung kann Zeit, Kosten und Belastung deutlich reduzieren – vorausgesetzt, die rechtliche Ausgangslage ist sauber aufgearbeitet und die Vereinbarung belastbar formuliert.
Vertreten Sie beide Seiten innerhalb einer Familie?
Nein. Wir vertreten im Erbrecht stets die Interessen einer Partei und achten konsequent auf die Vermeidung von Interessenkonflikten.
Ansprechpartner und Kontakt
Wenn Sie erbrechtlich vorsorgen möchten oder Unterstützung in einer bestehenden Erbsituation benötigen, nehmen Sie Kontakt auf. Je früher wir die Situation einordnen, desto besser lassen sich Gestaltungsmöglichkeiten nutzen oder Konflikte strukturiert lösen.
Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Lammers sowie Rechtsanwalt Dr. Florian Schaal.
Telefon: 04171-88 85-0
E-Mail: info@kanzlei-suedertor.de