Notar für Übertragung und Schenkung von Immobilien in Winsen (Luhe)
Übertragungen und Schenkungen zu Lebzeiten sind ein wichtiges Instrument der Vermögensgestaltung. Häufig geht es dabei um die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie, etwa bei der vorweggenommenen Erbfolge oder Schenkung an Kinder. Als Notare begleiten wir Übertragungen und Schenkungen in Winsen (Luhe) und der Region rechtssicher, neutral und strukturiert. Wir gestalten die notarielle Urkunde, erläutern die rechtlichen Auswirkungen verständlich und sorgen für eine ordnungsgemäße Abwicklung.
Wann ist eine notarielle Übertragung oder Schenkung sinnvoll?
Schenkungen und Übertragungen werden häufig genutzt, um Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten weiterzugeben. Typische Fälle sind die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie oder die vorweggenommene Erbfolge.
Eine notarielle Gestaltung ist erforderlich, wenn Immobilien oder bestimmte Rechte übertragen werden. Darüber hinaus bietet sie Rechtssicherheit und klare Regelungen für alle Beteiligten.
Welche Rolle hat der Notar bei Übertragung und Schenkung?
Der Notar ist ein unabhängiger und neutraler Amtsträger. Er sorgt dafür, dass die Übertragung oder Schenkung rechtssicher gestaltet wird und die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden.
Zu den Aufgaben des Notars gehören insbesondere:
- die rechtliche Gestaltung und Beurkundung des Vertrags,
- die verständliche Erläuterung der Regelungen,
- die Berücksichtigung von Absicherungen und Vorbehalten,
- sowie die Begleitung der grundbuchlichen Abwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Übertragung?
Eine Schenkung erfolgt unentgeltlich, während Übertragungen häufig mit Vorbehalten oder Gegenleistungen verbunden sind. Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ablauf einer Übertragung oder Schenkung beim Notar
Vorbereitung und Entwurf
Nach Ihrer Anfrage klären wir, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden. Auf dieser Grundlage erstellen wir einen Vertragsentwurf, den Sie vor dem Beurkundungstermin prüfen können.
Beurkundungstermin
Im Notartermin wird der Vertrag vollständig verlesen und erläutert. Offene Fragen können geklärt werden. Erst danach erfolgt die Unterzeichnung durch die Beteiligten.
Abwicklung nach der Beurkundung
Nach der Beurkundung übernehmen wir die weiteren Schritte, insbesondere die Einreichung beim Grundbuchamt und die Umsetzung der vereinbarten Regelungen.
Typische Regelungen bei Übertragung und Schenkung
Bei Übertragungen zu Lebzeiten können unterschiedliche Regelungen sinnvoll sein, zum Beispiel:
- Vorbehalt eines Wohnungsrechts oder Nießbrauchs,
- Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle,
- Regelungen zu Pflege- oder Versorgungsleistungen,
- Ausgleichsregelungen gegenüber weiteren Angehörigen.
Welche Gestaltung im Einzelfall passend ist, hängt von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab. Wir erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und deren Auswirkungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Vorbereitung einer Übertragung oder Schenkung benötigen wir in der Regel:
- Namen und Anschriften der Beteiligten,
- Angaben zum Übertragungsgegenstand (z. B. Immobilie, Grundbuchdaten),
- Informationen zu bestehenden Belastungen oder Rechten,
- gewünschte Regelungen (z. B. Vorbehalte, Absicherungen).
Viele dieser Angaben können vorab über unsere Notar-Formulare übermittelt werden. Das erleichtert die Vorbereitung und beschleunigt den Ablauf.
Kosten der notariellen Übertragung oder Schenkung
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Gern geben wir Ihnen vorab eine Orientierung zu den typischen Kosten.
Ansprechpartner und Kontakt
Wenn Sie eine Übertragung oder Schenkung planen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Je früher die erforderlichen Informationen vorliegen, desto zügiger können wir den Vertragsentwurf erstellen und einen Termin koordinieren.
Telefon: (0 41 71) 88 85-0
E-Mail: notar@kanzlei-suedertor.de
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