Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Sie bei Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern, z. B. über die Zulässigkeit und Wirksamkeit von Kündigungen, Mieterhöhungen, bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Schönheitsreparaturen, Mietminderung, Mängelbeseitigung und bei Streit über die Kaution, ferner bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern, bei Auseinandersetzungen zwischen der Verwaltung und Wohnungseigentümern sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Wohnungs-, Gemeinschafts- und Sondereigentum.
Anwalt in diesem Rechtsgebiet: Andreas Schauer