Im Verkehrsrecht beraten wir Sie bei der Regulierung von Personen- und Sachschäden nach Verkehrsunfällen, der Durchsetzung von Reparaturkosten, Ansprüchen auf Mietwagenkosten und Nutzungsausfall, im Falle von Haushaltsführungs- und Erwerbsschäden, entgangenem Unterhalt sowie Heilkosten und Schmerzensgeld. Zur Tätigkeit im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gehört insbesondere die Vertretung der Beteiligten bei Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrten, Körperverletzung, Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstößen.
Anwalt in diesem Rechtsgebiet: Nino Ruschmeyer