Soforthilfe Strafrecht – erste Schritte bei Vorladung, Strafbefehl, Durchsuchung

Wenn im Strafrecht Post kommt oder Maßnahmen stattfinden, geht es weniger um „lange Erklärungen“ als um Fristen, richtige Reihenfolge und das Vermeiden von Fehlern. Diese Soforthilfe zeigt Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte – kurz, praktisch und ohne Fachsprache. Für die ausführliche Einordnung und Vertretung finden Sie Details auf unserer Strafrecht-Seite.

Schnellkontakt:
Telefon: (0 41 71) 88 85-0 · E-Mail: info@kanzlei-suedertor.de · Kontaktformular: hier klicken
Wenn Fristen laufen, eine Maßnahme ansteht oder bereits durchgeführt wurde: bitte telefonisch melden.

→ Mehr erfahren: Strafrecht

1) Vorladung / Anhörung erhalten – was jetzt zählt

Sofortmaßnahmen

  • Schreiben vollständig sichern (Foto/Scan) und Zustellungsdatum notieren.
  • Rolle klären: Steht „Beschuldigter“ oder „Zeuge“? (Das macht einen großen Unterschied.)
  • Keine „Erklärung aus dem Bauch“ abgeben, bevor klar ist, worum es genau geht.

Typischer Fehler: vorschnell anrufen oder schreiben und Details „richtigstellen“ wollen – das kann später gegen Sie verwendet werden.

2) Strafbefehl bekommen – sofort Frist sichern

Sofortmaßnahmen

  • Strafbefehl komplett sichern und Zustellungsdatum notieren.
  • Keine schnelle Entscheidung „einfach zahlen, dann ist Ruhe“, bevor klar ist, welche Folgen damit verbunden sind (z. B. Eintragungen/Nebenfolgen).
  • Unterlagen bündeln: Strafbefehl, Anlagen, bisheriger Schriftverkehr.

Typischer Fehler: Frist verpassen und damit eine Prüfung/strategische Entscheidung unnötig erschweren.

3) Durchsuchung / Beschlagnahme – was Sie sofort festhalten sollten

Sofortmaßnahmen

  • Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungs-/Beschlagnahmeprotokoll kopieren/abfotografieren.
  • Notieren: Zeitpunkt, beteiligte Personen, was mitgenommen wurde (insb. Handy/Laptop/Unterlagen).
  • Nichts „nachträglich bereinigen“ oder löschen – stattdessen alles dokumentieren.

Typischer Fehler: nach der Maßnahme Panik-Aktionen (Löschen, Umstellen, „Aufräumen“). Das schafft eher neue Probleme.

4) Festnahme / Haftbefehl / Untersuchungshaft – sofort handeln

Sofortmaßnahmen

  • Wenn jemand festgehalten wird oder ein Haftbefehl im Raum steht: sofort telefonisch Kontakt aufnehmen.
  • Namen, Geburtsdatum, Ort der Maßnahme, zuständige Dienststelle/Behörde notieren.
  • Vor Ort/telefonisch keine spontanen „klärenden Aussagen“ abgeben.

Typischer Fehler: „Das klärt sich gleich“ – bei Haftfragen zählt Geschwindigkeit und ein geordnetes Vorgehen.

5) Digitales (Handy, Laptop, Chats) – ruhig bleiben, richtig sichern

Sofortmaßnahmen

  • Wenn Geräte betroffen sind: genau notieren, welche Geräte, welche Passwörter/PINs, was im Protokoll steht.
  • Eigene Daten/Kommunikation nicht manipulieren. Stattdessen: vorhandene Kommunikation sichern (Screenshots/Backups nur, wenn bereits vorhanden – nichts nachträglich „bauen“).
  • Relevante Accounts/Verträge (Handyvertrag, Cloud) dokumentieren, falls später Nachweise nötig sind.

Typischer Fehler: Inhalte „sortieren“ oder löschen, um es „besser aussehen zu lassen“.

Was wir für eine schnelle Ersteinschätzung benötigen

Soweit vorhanden, hilft Folgendes:

  • Vorladung/Anhörungsbogen/Strafbefehl/Anklage (Foto/Scan) inkl. Zustelldatum
  • Bei Durchsuchung: Beschluss + Protokoll(e)
  • Kurze Schilderung (2–4 Sätze): Was wird vorgeworfen, was ist passiert, was ist Ihr Ziel?
  • Wichtige Termine/Fristen (Vernehmungstermin etc.)
  • Relevante Unterlagen/Nachweise, die bereits existieren (nicht nachträglich erstellen)

So geht es weiter (typischer Ablauf)

  • Eilt es? Fristen/Termine klären.
  • Unterlagen sichten und nächste Schritte festlegen.
  • Strategie umsetzen (Kommunikation, Stellungnahme, weitere Schritte – je nach Lage).

Kontakt

Telefon: (0 41 71) 88 85-0
E-Mail: info@kanzlei-suedertor.de
Kontaktformular: hier klicken