Das Verwaltungsrecht ist historisch durch das Über- und Unterordnungsverhältnis vom Staat zum Bürger geprägt. Im Gegensatz zu Privatpersonen und Firmen muss der Staat Sie nicht erst verklagen, wenn er etwas von Ihnen will – er arbeitet mit Bescheiden. Trotzdem sind Sie den Behörden nicht schutzlos ausgeliefert. Ihre Entscheidungen unterliegen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Ob und wie es Sinn ergibt, sich gegen staatliche Entscheidungen zu wehren oder ob Sie einen Anspruch auf eine bestimmte behördliche Entscheidung haben, erörtern wir mit Ihnen.
Anwälte in diesem Rechtsgebiet: Nino Ruschmeyer, Andreas Schauer