Fluggastrechte

Fluggäste, die Opfer von Verspätungen, Annullierungen oder unfreiwilligen Nichtbeförderungen geworden sind, unterstützt das Fluggastrechteteam aus der Kanzlei im Südertor deutschlandweit bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf Ausgleichszahlungen und Schadensersatz gegen alle Fluggesellschaften.

Mehrere 100.000 Flugbewegungen pro Jahr allein mit Deutschland-Bezug sind von erheblichen Störungen betroffen und viele Fluggäste kennen Ihre Rechte in solch einer Situation nicht einmal.

Dabei stehen Fluggästen pauschale Entschädigungsansprüche zwischen EUR 250,- und EUR 600,- pro Person zuzüglich nicht genutzter Flugscheinkosten im Falle der Annullierung, des Ausschlusses der Beförderung ( z.B. wegen Überbuchung ) und bei Verspätungen ab 3 Stunden zu.

Dabei kommt es auch nicht auf den Flugpreis an oder ob der Flug Teil einer Pauschalreise war.

In tausenden Verfahren bleiben die Beschwerden einzelner Fluggäste von den Fluggesellschaften ungehört und Fluggäste verzichten auf ihren Rechtsanspruch.
Um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, setzt das spezialisierte Team der Kanzlei im Südertor in Kooperation mit namhaften Verbraucherrechtsportalen Ihre Ansprüche – nötigenfalls gerichtlich – gegen Fluggesellschaften durch und verhilft Ihnen zur Auszahlung Ihrer Ansprüche.

Einzelheiten hier: www.kis-legal.de

Zuständiger Ressortleiter: Rechtsanwalt Nino Ruschmeyer