Wer Fehler macht, muss dafür einstehen. Wir sagen Ihnen im Einzelnen, ob ein solcher Fehler vorliegt, ob daraus eine Haftung resultiert und welcher Schaden realistisch durchgesetzt werden kann. Dies betrifft u.a. Pfusch am Bau sowie alle weiteren Vertragsverletzungen.
Anwalt in diesem Rechtsgebiet: Andreas Schauer, Nino Ruschmeyer